Freizeit und Feriencenter e.V.

Fercher Straße 11, 14548 Schwielowsee - OT Ferch, Tel: 033209 72592
 

Satzung des Freizeit und Feriencenter

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „ Freizeit und Feriencenter e.V.“, hat seinen Sitz in Ferch Neue Scheune. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

§ 2 Vereinszweck

Der Verein verfolgt das Ziel, allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, einen sinnvollen Aufenthalt im Feriencenter Ferch bei Potsdam zu verbringen.
Auch den sozial schwachen Familien soll hiermit die Möglichkeit gegeben werden gemeinsam mit Ihren Kindern gehaltvollen Aufenthalt zu verbringen.
Zur Verwirklichung des Vereinszwecks veranstaltet der Verein, unter pädagogischer Führung, sportliche und kulturelle Aktivitäten. Künstlerisches Gestalten aber auch ein Neptunfest und die Besichtigung historischer Baudenkmäler in Berlin und Potsdam soll Inhalt des Aufenthalts sein.
Die Kinder und Jugendliche sollen auf einen Naturlehrpfad gemeinsam mit einem Förster für den Wald mit seinen Bewohnern interessiert werden.
Die Betreuung der Kinder und Jugendliche wird vom Verein organisiert und erfolgt von pädagogisch geschultem Personal.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlichem Antrag durch Beschluß des Vorstandes.
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Beschlußfassung durch den Vorstand.
Jedes Mitglied ist verpflichtet ehrenamtlich bei der Verwirklichung unseres Zweckes tätig zu sein.
Die Mitgliedschaft endet auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes oder auf Beschluß der Mitgliederversammlung bei Verstoß gegen die Interessen des Vereins.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4 Finanzierung

Der Verein finanziert die Durchführung seiner Aufgaben und deren materieller Sicherstellung durch:

1. Spenden von Einrichtungen, Parteien, Betrieben und der Bevölkerung.
2. Unkostenbeiträge der Teilnehmer an der Ferien- und Freizeitgestaltung im Feriencenter.
3. Teilvermietungen der Einrichtung bei Nichtauslastung außerhalb der Saison.
4. Zuwendungen und Förderbeiträge des Staates und der Kommunen.
5. Den Jahresbeitrag der Mitglieder, welcher durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird.

An Mitglieder des Vereins sind keine Entgelder für Arbeitsleistungen zu zahlen. Veranlagungen wie Fahrtkosten können erstattet werden.
Die Einnahmen sind für die Versorgung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen und zur Instandhaltung der Räume und sanitären Einrichtungen zu nutzen.
Über die Einnahmen und Ausgaben sind Konten zu führen.
Einmal im Jahr hat der Finanzbericht vor der Mitgliederversammlung durch den Schatzmeister zu erfolgen.
Der Verein führt bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse ein Konto.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. Und 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für jeweils 5 Jahre gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig
Bei Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes vor Beendigung seiner Amtszeit wählt eine außerordentliche Mitgliederversammlung einen Nachfolger.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem 1. oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten.
Der Verein tagt jeweils einmal in den Monaten Februar und November.
Bei entsprechenden Erfordernissen sind außerordentliche Vorstandssitzungen vom 1. oder 2. Vorsitzenden einzuberufen.
Der Vorstand erarbeitet eine Aufgabenverteilung für die einzelnen Mitglieder im Geschäftsjahr.

§ 6 Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr und Zwar im Monat Februar statt.
Bei besonderen Erfordernissen kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Dies ist erforderlich wenn die Vereinsinteressen es notwendig machen oder wenn ein Viertel der Mitglieder dieses unter Angabe der Gründe schriftlich vom Vorstand verlangen.
Die Mitgliederversammlung ist vom 1. Oder im Verhinderungsfall von einem anderen Mitglied des Vorstandes schriftlich einzuberufen. Die Einladungsfrist beträgt vier Wochen. Der Einladung ist eine vorläufige Tagesordnung beizufügen. Über die endgültige Tagesordnung beschließt die Mitgliederversammlung vor Eintritt in die Tagesordnung.
Bei jeder Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Auf Verlangen eines Viertels der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder muß die Abstimmung schriftlich erfolgen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind stets schriftlich niederzulegen und vom Protokollführer zu unterschreiben.

§ 7 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen Beschlüsse mit einer qualifizierten Mehrheit von dreiviertel der abgegebenen Stimmen.
Das Vereinsvermögen fällt bei Auflösung an einen anderen gemeinnützigen Verein. Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§ 8 Vereinsunterlagen

Mitgliederkarte, Kassenbuch und Kontoführung , Kassenberichte und Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Für die Aufbewahrung der Vereinsunterlagen ist der Schatzmeister bzw. der Schriftführer verantwortlich.

§ 9 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Schatzmeister hat den Kassenbericht zu erarbeiten und das Budget für das kommende Geschäftsjahr vorzubereiten und vorzulegen.
Der 1. und 2. Vorsitzende erarbeiten den Jahresbericht.

Die vorstehende Satzung wurde 1993 in Ferch beschlossen.

1. Vorsitzender Gerd Deckert
2. Vorsitzende Kerstin Pöckelmann
Schatzmeister Gabriele Schindler
Schriftführer Anja Schilling

Michael Baumann
Manfred Krause
Ronny Krause
Reiner Voigt
Manfred Voigt
Dirk Sanftleben
 

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