Satzung des
Freizeit und Feriencenter
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „ Freizeit und Feriencenter e.V.“, hat seinen
Sitz in Ferch Neue Scheune. Der Verein verfolgt ausschließlich
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabeordnung.
§ 2 Vereinszweck
Der Verein verfolgt das Ziel, allen Kindern und Jugendlichen die
Möglichkeit zu geben, einen sinnvollen Aufenthalt im Feriencenter Ferch
bei Potsdam zu verbringen.
Auch den sozial schwachen Familien soll hiermit die Möglichkeit gegeben
werden gemeinsam mit Ihren Kindern gehaltvollen Aufenthalt zu verbringen.
Zur Verwirklichung des Vereinszwecks veranstaltet der Verein, unter
pädagogischer Führung, sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Künstlerisches Gestalten aber auch ein Neptunfest und die Besichtigung
historischer Baudenkmäler in Berlin und Potsdam soll Inhalt des
Aufenthalts sein.
Die Kinder und Jugendliche sollen auf einen Naturlehrpfad gemeinsam mit
einem Förster für den Wald mit seinen Bewohnern interessiert werden.
Die Betreuung der Kinder und Jugendliche wird vom Verein organisiert und
erfolgt von pädagogisch geschultem Personal.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 16. Lebensjahr
vollendet hat. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlichem Antrag durch
Beschluß des Vorstandes.
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen das schriftliche Einverständnis
der Erziehungsberechtigten.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Beschlußfassung durch den
Vorstand.
Jedes Mitglied ist verpflichtet ehrenamtlich bei der Verwirklichung
unseres Zweckes tätig zu sein.
Die Mitgliedschaft endet auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes oder auf
Beschluß der Mitgliederversammlung bei Verstoß gegen die Interessen des
Vereins.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4 Finanzierung
Der Verein finanziert die Durchführung seiner Aufgaben und deren
materieller Sicherstellung durch:
1. Spenden von Einrichtungen, Parteien, Betrieben und der Bevölkerung.
2. Unkostenbeiträge der Teilnehmer an der Ferien- und Freizeitgestaltung
im Feriencenter.
3. Teilvermietungen der Einrichtung bei Nichtauslastung außerhalb der
Saison.
4. Zuwendungen und Förderbeiträge des Staates und der Kommunen.
5. Den Jahresbeitrag der Mitglieder, welcher durch die
Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
An Mitglieder des Vereins sind keine Entgelder für Arbeitsleistungen zu
zahlen. Veranlagungen wie Fahrtkosten können erstattet werden.
Die Einnahmen sind für die Versorgung und Betreuung der Kinder und
Jugendlichen und zur Instandhaltung der Räume und sanitären Einrichtungen
zu nutzen.
Über die Einnahmen und Ausgaben sind Konten zu führen.
Einmal im Jahr hat der Finanzbericht vor der Mitgliederversammlung durch
den Schatzmeister zu erfolgen.
Der Verein führt bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse ein Konto.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Und 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für jeweils 5 Jahre
gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig
Bei Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes vor Beendigung seiner Amtszeit
wählt eine außerordentliche Mitgliederversammlung einen Nachfolger.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem 1. oder 2.
Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten.
Der Verein tagt jeweils einmal in den Monaten Februar und November.
Bei entsprechenden Erfordernissen sind außerordentliche Vorstandssitzungen
vom 1. oder 2. Vorsitzenden einzuberufen.
Der Vorstand erarbeitet eine Aufgabenverteilung für die einzelnen
Mitglieder im Geschäftsjahr.
§ 6 Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr und Zwar im
Monat Februar statt.
Bei besonderen Erfordernissen kann eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen werden. Dies ist erforderlich wenn die
Vereinsinteressen es notwendig machen oder wenn ein Viertel der Mitglieder
dieses unter Angabe der Gründe schriftlich vom Vorstand verlangen.
Die Mitgliederversammlung ist vom 1. Oder im Verhinderungsfall von einem
anderen Mitglied des Vorstandes schriftlich einzuberufen. Die
Einladungsfrist beträgt vier Wochen. Der Einladung ist eine vorläufige
Tagesordnung beizufügen. Über die endgültige Tagesordnung beschließt die
Mitgliederversammlung vor Eintritt in die Tagesordnung.
Bei jeder Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Die Abstimmung
erfolgt durch Handzeichen. Auf Verlangen eines Viertels der
stimmberechtigten anwesenden Mitglieder muß die Abstimmung schriftlich
erfolgen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind stets schriftlich
niederzulegen und vom Protokollführer zu unterschreiben.
§ 7 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen Beschlüsse mit
einer qualifizierten Mehrheit von dreiviertel der abgegebenen Stimmen.
Das Vereinsvermögen fällt bei Auflösung an einen anderen gemeinnützigen
Verein. Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten
Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des
Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
§ 8 Vereinsunterlagen
Mitgliederkarte, Kassenbuch und Kontoführung , Kassenberichte und
Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Für die Aufbewahrung der Vereinsunterlagen ist der Schatzmeister bzw. der
Schriftführer verantwortlich.
§ 9 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Schatzmeister hat den Kassenbericht zu erarbeiten und das Budget für
das kommende Geschäftsjahr vorzubereiten und vorzulegen.
Der 1. und 2. Vorsitzende erarbeiten den Jahresbericht.
Die vorstehende Satzung wurde 1993 in Ferch beschlossen.
1. Vorsitzender Gerd Deckert
2. Vorsitzende Kerstin Pöckelmann
Schatzmeister Gabriele Schindler
Schriftführer Anja Schilling
Michael Baumann
Manfred Krause
Ronny Krause
Reiner Voigt
Manfred Voigt
Dirk Sanftleben
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